Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des Kraftwerks Vianden ist der Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Land Rheinland-Pfalz. Dieser Vertrag wurde am 10. Juli 1958 in Trier unterzeichnet.

Der Staatsvertrag genehmigt der SEO den Ausbau der Wasserkräfte im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet in der Nähe von Vianden sowie deren Nutzung während 99 Jahren. Gewisse Verpflichtungen der SEO werden durch diesen Vertrag näher bestimmt.

Er regelt die Einfuhr des Pumpstroms nach Luxemburg und die Ausfuhr des Spitzenstroms nach Deutschland und in Drittländer.

Den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, wie z. B. der Vertretung Luxemburgs und Rheinland-Pfalz’ in den SEO-Gremien, wurde in der SEO-Satzung Rechnung getragen.