Generalversammlungen
Datum der jährlichen ordentlichen Generalversammlung
Die jährliche ordentliche Generalversammlung der SEO tritt an jedem zweiten Freitag im Monat Mai um 11.00 Uhr in Luxemburg am Sitz der Gesellschaft oder an jedem anderen in den Einladungen zu bezeichnenden Ort zusammen. Falls dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet die Generalversammlung am darauffolgenden ersten Werktag statt.
Zugang zu den Generalversammlungen
Sämtliche Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte haben Zugang zu den Generalversammlungen, sofern sie folgende Formalitäten beachten:
Aktionäre, welche die Absicht haben, an einer Generalversammlung teilzunehmen, müssen spätestens am 14. Tag vor der betreffenden Generalversammlung um 24.00 Uhr ihre diesbezügliche Absicht kundtun, indem Sie an die weiter unten angegebene Postadresse oder an die elektronische Adresse assemblee@seo.lu eine Teilnahmeerklärung schicken, welche Sie auf dieser Internetseite herunterladen können. Sie sind gehalten, an die gleichen Adressen eine Bescheinigung eines Finanzinstitutes zu senden, welche ihre Aktionärseigenschaft am 14. Tag vor der Generalversammlung um 24.00 Uhr belegt (Nachweisstichtag). Nur die Personen, welche am Nachweisstichtag Aktionäre sind, haben das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen und dort abzustimmen.
Namensaktionäre sind nicht gehalten, eine Bescheinigung über den Besitz der Aktien vorzulegen. Ihr Teilnahme- und ihr Stimmrecht bei der Generalversammlung werden bestimmt durch ihre Eintragung im SEO-Register der Namensaktien zum Nachweisstichtag.
Es ist zulässig sich von einem Bevollmächtigten, gleichgültig ob Aktionär oder Nichtaktionär, vertreten zu lassen. Der Text der Vollmachten wird im Vorfeld vom Verwaltungsrat festgelegt und kann auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Die unterzeichneten Vollmachtformulare müssen zusammen mit der Teilnahmeerklärung bis spätestens den 14. Tag vor der Generalversammlung um 24.00 Uhr an die elektronische Adresse assemblee@seo.lu oder an die folgende Postadresse geschickt werden:
Société Electrique de l'Our S.A.
B.P.37
L-2010 Luxembourg
Abstimmungsmodalitäten
Gemäß Artikel 23 der Satzung sowie Artikel 67 Absatz 4 des Gesetzes betreffend die Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 mit späteren Ergänzungs- bzw. Änderungsgesetzen hat jede Aktie Anspruch auf eine Stimme.
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