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Prüfungsvermerk
An die Aktionäre der
Société Electrique de l’Our
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
Unser Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in
Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und
Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-undFinanzlagederSociété Electrique de l’Our(die„Gesellschaft“)zum
31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.
Wir bestätigen, dass unser Prüfungsurteil mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss oder
dem entsprechenden Organ im Einklang steht.
Was wir geprüft haben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft besteht aus:
·
der Bilanz zum 31. Dezember 2021;
·
der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr; und
·
dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem
Gesetz vom 23. Juli 2016 über die Prüfungstätigkeit (Gesetz vom 23. Juli 2016) und nach den für
Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (CSSF) angenommenen
internationalen Prüfungsstandards (ISAs) durch. Unsere Verantwortung gemäß der EU-Verordnung Nr.
537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs
wirdimAbschnitt„Verantwortungdes„Réviseurd’entreprisesagréé“fürdie
Jahresabschlussprüfung“ weitergehend beschrieben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem „International Code of Ethics for
Professional Accountants, including International Independence Standards“, herausgegeben vom
„International Ethics Standards Board for Accountants“ (IESBA Code) und für Luxemburg von der CSSF
angenommen, sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen, die wir im Rahmen der
JahresabschlussprüfungeinzuhaltenhabenundhabenallesonstigenBerufspflichtenin
Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt.
Wir erklären, nach bestem Wissen und Gewissen, dass wir keine Nichtprüfungsleistungen, die gemäß
Artikel 5 (1) der EU-Verordnung Nr. 537/2014 untersagt sind, erbracht haben.
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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum
waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses als
Ganzem und bei der Bildung des Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte
Wie wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte
in unserer Prüfung adressiert haben
Wie in Erläuterung 3 im Anhang des
Jahresabschlussesbeschrieben,
belaufensichdie technischen
Anlagen und Maschinen sowie alle
anderen Sachanlagenzum31.
Dezember 2021 auf einen Wert von
270. 717. 458,27 Euro und werden
aufGrundeinervertraglichen
Regelung von einem Dritten
(„Hauptvertragspartner“) gesteuert
und bedient. Die Vergütung der
Gesellschaftbasiert auf einer
Jahreskostenrechnung, welche
zusammen mit einer
Aktionariatsvereinbarung, die
Grundlage zur Ermittlung des
Umsatzes und des Gewinns der
Gesellschaft darstellt. Dieses
Geschäftsmodell stellt eine
Abhängigkeit der Gesellschaft
gegenüber dem
Hauptvertragspartner dar. Auf Grund
des Abhängigkeitsverhältnisses
zwischen der Gesellschaft und dem
Hauptvertragspartner istdie
finanzielle Situation des
Hauptvertragspartners ein Indikator
für eine mögliche Wertminderung
dertechnischen Anlagen und
Maschinen.
Werthaltigkeitdertechnischen
Anlagen und Maschinen
Wir haben die Beurteilung, welche vom Verwaltungsrat über
den Hauptvertragspartner erstellt wurde insbesondere auf die
GewährleistungderZahlungsfähigkeitdes
Hauptvertragspartners untersucht. Dementsprechend haben
wir,unteranderem, die historischeZahlungsmoral
nachvollzogen. Bezüglich des Jahres-und
Konzernabschlusses des Hauptvertragspartners haben wir
den Bestätigungsvermerk durchgesehen, sowie auch die
Kapitalflussrechnung, das Betriebskapital, das Eigenkapital
und die Profitabilität auf mögliche Schwachstellen untersucht.
Weiterhin haben wir die Auswertung von Ratingagenturen mit
den Prämissen der Einschätzung des Verwaltungsrats
abgeglichen. Wir haben die Anhangsangaben durchgesehen
und auf Angemessenheit überprüft.
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ImFalleeinesAusfallsdes
Hauptvertragspartnerswäredas
aktuelle Geschäftsmodell nicht mehr
gewährleistet und folglich die
Werthaltigkeitder technischen
Anlagen und Maschinen
gegebenenfalls nicht mehr
garantiert. Der Verwaltungsrat
beurteilt die Werthaltigkeitdes
Sachanlagevermögens basierend
auf der historischen Zahlungsmoral,
dem geprüften Jahres-und
Konzernabschluss undden
Zwischenabschlüssen des
Hauptvertragspartners, sowie den
Auswertungen von Ratingagenturen.
Die Ermittlung der Werthaltigkeit des
Sachanlagevermögens zum
Jahresende ist eine signifikante
Einschätzung des Verwaltungsrats.
Sonstige Informationen
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen
beinhalten die Informationen, welche im Lagebericht und in der Corporate Governance-Erklärung
enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Jahresabschluss und unseren Prüfungsvermerk zu
diesem Jahresabschluss.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben
keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die
sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen
diesen und dem Jahresabschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen
besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen
wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir
haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Verantwortung des Verwaltungsrats und der für die Überwachung Verantwortlichen für den
Jahresabschluss
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen
und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses, und für die internen
Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
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Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verwaltungsrat verantwortlich für die Beurteilung der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und, sofern einschlägig, Angaben zu
Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen,
sofern nicht der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Gesellschaft zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit
einzustellen, oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.
Die für die Überwachung Verantwortlichen sind zuständig für die Beaufsichtigung des
Jahresabschlusserstellungsprozesses der Gesellschaft.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit
den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 über das Einheitliche Elektronische
Berichtsformat („ESEF-Verordnung“).
Verantwortung des „Réviseur d’entreprises agréé“ für die Jahresabschlussprüfung
Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der
Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und darüber einen Prüfungsvermerk, der unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen.
Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass
eine Prüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und
nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche
Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Unzutreffende Angaben können entweder aus Unrichtigkeiten
oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon
ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem
Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir
unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
·
identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im
Jahresabschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als
Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind,
um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
·
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht
mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft
abzugeben;
·
beurteilenwirdieAngemessenheitdervondemVerwaltungsratangewandten
Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und den entsprechenden
Anhangsangaben;
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·
schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den Verwaltungsrat sowie auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Prüfungsvermerk auf die dazugehörigen
Anhangsangaben zum Jahresabschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind,
das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis
zum Datum des Prüfungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht
mehr fortführen kann;
Jahresabschlusses
zugrundeliegenden
·
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
einschließlich der Anhangsangaben, und beurteilen, ob dieser die
Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt.
Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen, unter anderem den geplanten
Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher
Schwächen im internen Kontrollsystem, die wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.
Wir haben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung abgegeben, dass wir die
relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und mit ihnen alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte erörtert haben, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie
unsere Unabhängigkeit bedrohen, und - sofern einschlägig - die Maßnahmen zur Beseitigung dieser
Bedrohungen oder die angewandten Schutzmaßnahmen.
Von den Sachverhalten, die mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert wurden, bestimmen wir
diejenigen Sachverhalte, die für die Prüfung des Jahresabschlusses des aktuellen Berichtszeitraums am
bedeutsamsten waren, als besonders wichtige Prüfungssachverhalte. Wir beschreiben diese
Sachverhalte in unserem Bericht, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir beurteilen, ob der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den in
der ESEF-Verordnung festgelegten Anforderungen erstellt wurde.
Bericht über weitere gesetzliche und aufsichtsrechtliche Verpflichtungen
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und wurde in Übereinstimmung mit den
geltenden rechtlichen Anforderungen erstellt.
Die beiliegende Corporate Governance-Erklärung befindet sich auf den Seiten 8 bis 20. Die nach Artikel
68ter Paragraph (1) Buchstabe c) und d) des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2002 bezüglich des
Handels- und Gesellschaftsregisters, der Buchführung und des Jahresabschlusses von
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Unternehmen erforderlichen Informationen stehen im Einklang mit dem Jahresabschluss und wurden in
Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen erstellt.
Wir wurden als „Réviseur d’entreprises agréé“ von der Hauptversammlung der Aktionäre am 14.
Mai 2021bestellt,unddieununterbrocheneMandatsdauer,einschließlichvorheriger
Verlängerungen und Wiederbestellungen, beträgt 2 Jahre.
Wir haben die Übereinstimmung des Jahresabschlusses der Gesellschaft mit den in der ESEF-
Verordnung festgelegten maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen für Jahresabschlüsse zum 31.
Dezember 2021 geprüft.
Für die Gesellschaft bezieht sich dies auf einen in einem zulässigen XHTML-Format erstellten
Jahresabschluss.
Nach unserer Beurteilung wurde der Jahresabschluss von der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021,
identifiziert als SEO_ESEF_package_2021, in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mitden
Anforderungen der ESEF-Verordnung erstellt.
@esig
Christiane Schaus
PricewaterhouseCoopers, Société coopérativeLuxemburg, 11. April 2022
Vertreten durch
@esig